Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich derzeit mit einer Klage gegen die GEZ, deren Urteil weitreichende Konsequenzen für den Rundfunkbeitrag haben könnte.
Der Rundfunkbeitrag, früher bekannt als GEZ, ist in Deutschland ein ständiges Streitthema. Dies liegt nicht nur an den oft intransparenten Investitionen der öffentlich-rechtlichen Sender wie dem RBB, die immer wieder zu Skandalen geführt haben, sondern auch an den ständig steigenden Gebühren.
Immer mehr Bürger zeigen sich unzufrieden mit den Inhalten von ARD, ZDF und anderen. Die Zahl derer, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Monat verweigern, nimmt zu. Vor Kurzem scheiterte eine Klage gegen den Beitrag in zwei Instanzen, doch die Klägerin legte Revision ein.
Die GEZ steht erneut zur Debatte
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision nun zugelassen, was die GEZ tatsächlich in Bedrängnis bringen könnte. Als Begründung wurde die „grundsätzliche Bedeutung“ der Klage angegeben. Die Klägerin argumentiert, dass der Rundfunkbeitrag in Wirklichkeit eine Steuer sei. Eine Gebühr setze eine konkrete Gegenleistung voraus, die bei der GEZ aus abgabenrechtlicher Sicht nicht gegeben sei. Sollte die Klage erfolgreich nachweisen, dass es sich um eine Steuer handelt, könnte der Rundfunkbeitrag kippen.
Den Bundesländern fehlt nämlich die Gesetzgebungskompetenz zur Erhebung einer solchen Steuer, wodurch die GEZ verfassungswidrig wäre. Zudem kritisiert die Klägerin die fehlende „Meinungsvielfalt“ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ein Punkt, der von vielen Kritikern geteilt wird. Was die Klägerin mit ihrer Klage tatsächlich erreichen kann, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
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